| Current page: Lebens- und Arbeitsbedingungen |
| Subpages: |
Download:Bildung und Arbeit in der Tschechischen Republik.
2. Wie findet man eine Beschaeftigung in der tschechischen Republik
3. Übersiedlung in die Tschechische Republik
4. Arbeitslosigkeit und Sozialversicherung
5. Anforderungen an und Bedingungen für eine Beschäftigung
7. Krankenversicherung und Fuersorgeleistungen
10. Anerkennung von Qualifikationen
11. Muster fuer einen Lebenslauf
Die Tschechische Republik liegt in Mitteleuropa. Sie nimmt eine Fläche von 78 866 km2 ein. Ihre Nachbarländer sind Deutschland, Polen, Österreich und die Slowakei. Die Landschaft ist sehr vielfaeltig, es wechseln Flachland, Gebirge und Wälder.
Das Klima in der Tschechischen Republik ist mitteleuropaeisch. Die durchschnittliche Lufttemperatur liegt zwischen 5,5 °C – 10°C. Die Lufttemperatur unterscheidet sich regional, in den west- und in nordostböhmischen Gebirgsgebieten ist sie niedriger. Im Sommer steigt die Lufttemperatur auf 25° C - 35° C. Im Winter kann das Thermometer auch -20°C zeigen. Der Frühling und der Sommer sind warm und das Wetter ist sonnig. Für den Winterzeitabschnitt ist warme Kleidung erforderlich, da Schneestürme oft Schwierigkeiten nicht nur in Gebirgsgebieten verursachen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Web-Seite des Tschechischen hydrometerologischen Institutes; Czech Hydrometerological Institute ( http://www.chmi.cz/indexe.html )
In der Tschechischen Republik leben einschliesslich Auslaender insgesamt 10,2 Millionen Einwohner,. Die Menschen sind meistens freundlich und kommunitativ. Die Amtsprache ist Tschechisch. Fremdsprachen werden vorwiegend von jüngeren Menschen gesprochen, die Kenntnisse in Englisch, Deutsch, Russisch und Französisch überwiegen.
Das Kultur- und gesellschaftliche Leben in der Tschechischen Republik ist sehr verschiedenartig und seine Originalität beruht auf einer langjaehrigen Tradition. Eine der bekanntesten Persönlichkeiten, die wesentlich unsere Geschichte und das nachfolgende Kultur- und gesellschaftliche Leben in Böhmen beeinflusst hatte, ist der sogenannte „Vater des Heimatlandes“, Karl IV., der bedeutendste mittelalterliche Herrscher, der das Königreich Böhmen zur höchsten Blüte führte. Weiter sind noch zu nennen der großen Reformator der katholischen Kirche, Jan Hus und František Palacký, Historiker ,eine führende Persönlichkeit unserer nationalen Wiedergeburt, der auch „Vater des Volkes“ genannt wurde.
Die Tschechische Republik kann unstreitig zahlreiche kulturelle Möglichkeiten anbieten.
Eine allgemein beliebte Form der Freizeitaktivitaeten sind Theater- oder Kinobesuche.
Sehr beliebt ist der Besuch historischer Sehenswürdigkeiten , wie zahlreiche Burgen und Schlösser, aber auch Kirchenbauten . Die Tschechische Republik ist reich an Naturschönheiten, z.B. geschützte Landschaftsgebiete, Nationalparks, Höhlen u viele andere Sehenswuerdigkeiten, die regelmaessig in der Freizeit besucht werden. Typische Sportaktivitäten sind nicht nur die populaeren Sportarten wie Fußball, Eishockey, Golf, Wandern, Abfahrt- und Langlaufski, sondern auch das Bogenschießen oder Bergsteigen.
Arbeitsuchende aus dem EU-Wirtschaftsraum benoetigen in der Tschechischen Republik fuer eine Beschaeftigung Arbeitserlaubnis.
Wenn Sie Interesse an einer Arbeitsaufnahme, werden im folgenden einige typische Wege erlaeutert. Zur Erhoehung des Erfolges bei Ihrer Arbeitsuche ist es von Vorteil, mehrere Wege zu kombinieren.Genauso verfahren tschechische Arbeitsuchende, damit sie möglichst vielfaeltige Informationen ueber freie Arbeitsstellen erhalten.
Wenn Sie noch nicht in der Tschechischen Republik sind und Interesse daran haben,Informationen über freie Arbeitsplätze in der Tschechischen Republik zu erhalten , können Sie zB. die Datenbank des Europäischen Beschäftigungsservices –EURES - nutzen. Hier erhalten Sie nicht nur eine Übersicht ueber freie Arbeitsplätze in der Tschechischen Republik, sondern auch weitere für Sie wichtige Informationen, die mit Ihrer Arbeitsanstellung zusammenhängen koennen. Falls Sie Interesse haben, koennen Sie mit dem EURES-Berater in Ihrem Land Kontakt aufnehmen.
EURES wird in der Tschechischen Republik von der oeffentlichen Arbeitsverwaltung, den Arbeitsaemtern, wahrgenommen.
Die von Arbeitsämtern geleisteten Dienste sind kostenlos und bieten eine breite Skala an Dienstleistungen, die die Berufswahl ,eventuelle Umschulung,die Suche nach freien Arbeitsplätzen und auch die Beratung einschließen.In der Tschechischen Republik stehen insgesamt 77 regionale Arbeitsämter zur Verfuegung, davon14, in denen EURES Berater taetig sind.
Weitere Suchmöglichkeiten nach Arbeit bieten die Dienste der privaten Personalagenturen, die sich mit der Anwerbung von Arbeitskräften für verschiedene Berufe befassen.Mit diesen Agenturen können Sie persönlichen Kontakt aufnehmen,oder ihre Webeseiten im Internet finden.
Freie Arbeitsstellen werden in der ganzen Tschechischen Republik in speziellen Beilagen oder Absätzen der Tagespresse sowie auch im Internet veroeffentlicht. Die Insertionen erfolgen meistens in tschechischer Sprache. Den Zutritt zum Internet ermöglichen auch Internet-Cafes und öffentliche Bibliotheken.
Eine weitere Moeglichkeit der Arbeitsuche ist der persönliche Kontakt zu Arbeitgeberverbaenden, Firmen und Unternehmen. Die Betriebe verfuegen meist ueber websites oder Sie finden Anschriften und Telefonnummern im Telefonbuch.
Fuer die Bewerbung in der Tschechischen Republik ist es von Vorteil, einen tabellarischen Lebenslauf zu verwenden und im Bewerbungsschreiben die Beweggruende fuer die Bewerbung zu benennen. Details der Stelle und Anforderungen der Arbeitgeber werden in der Stellenanzeige aufgefuehrt, z.B. auch, ob die Bewerbung in einer Fremdsprache erfolgen soll.
Die Kenntnis der Tschechischen Sprache ist fuer viele Taetigkeiten erforderlich. In manchen transnationalen Gesellschaften wird jedoch schon öfter in einer der Weltsprachen kommuniziert.
Gibt es noch Fragen oder brauchen Sie Assistenz bei der Arbeitsuche, nehmen Sie bitte mit dem EURES-Berater Kontakt auf!
Bevor Sie sich entscheiden, in die Tschechische Republik zu uebersiedeln:
-nehmen Sie Kontakt mit dem Öffentlichen Beschäftigungsdienst (mit dem Arbeitsamt) in Ihrem Staat auf. Es gibt Ihnen viele nützliche Auskünften, die mit Ihrer Arbeitsaufnahem in einem anderen Land verbunden sind.
-nehmen Sie Kontakt mit dem EURES Berater Ihres Landes auf. Die EURES-Berater helfen bei der Beantwortung folgender Fragen:
zB. Unterstuetzungsleistungen, die Krankenversicherung u.a. Sie informieren Sie ueber die Lage auf dem Arbeitsmarkt in jeweiligem Land und von freien Stellen in Ihrem Fachgebiet. Nehmen Sie auch Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen mit.
Grundinformationen über die Aufenthaltserlaubnis
Nach dem Eintritt der Tschechischen Republik in die EU können die Bürger aller EU-Mitgliedsländer ohne Einschränkung mit Reisepass oder Personalausweis in die Tschechische Republik reisen. Ohne Beruecksichtigung der Aufenhaltdauer benoetigen EU-Bürger kein Visum.
Fuer den Aufenthalt bis zu 3 Monate brauchen EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis. Wer sich laenger als drei Monate auf dem Gebiet der Tschechischen Republik aufhalten will (zB. Anstellungszwecke, Selbstaendigkeit, Studium) benoetigt eine Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates.
Die Aufenthaltserlaubnis kann bei der Tschechischen Botschaft im Herkunftsland oder direkt bei der Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik beantragt werden. Hierzu benoetigt man den Reisepass sowie eine Nachweisung des Aufenthaltszweckes (zB. Arbeitsvertrag). Für sonstige Zwecke braucht man einen Krankenversicherungsnachweis sowie eine Erklärung, dass man keine Sozialleistungen beanspruchen wird.
Das Familienmitglied muss den Nachweis vorlegen, dass es ein Familienangehöriger (Familienabhängige Person) ist.
Anmeldungsplicht der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen
Bei einem laengeren als 3-monatigen Aufenthalt ist es erforderlich, dieses innerhalb von 3 Monaten seit dem Eintritt in das Gebiet der Tschechischen Republik anzumelden.(Gilt nicht für eine Unterkunft im Hotel.)
Die Bürger von Norwegen,Island, Lichtenstein und der Schweiz erhalten einen „Aufenthaltserlaubnisausweis“.
Mehr Informationen findet man bei der Fremdenpolizei – Kontaktadresse: viz.Webeseite:htt://www.mvcr.cz./index.html
Während der Arbeitstätigkeit sind Sie bei der Tschechischen Verwaltung für Sozialversicherung versichert. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verplichtet, Ihnen den Geldbetrag für die Sozialversicherung von Ihrem Gehalt abzuziehen. Ziel dieses Systems ist es, Ihnen und Ihrer Familie den Schutz und die Unterstützung in den Lebenssituationen, die eine solche Unterstützung in der Form der Auszahlung der Sozialleistungen oder in der Form der Pflegedienste erfordern, zu gewaehren. Auf die Leistungen der Sozialförderung hat man keinen Anspruch, die Gewaehrung von Leistungen hängt immer von der individuellen Beurteilung der beauftragten Institution ab. Es sind die Referate für Sozialpflege bei den Stadtämtern der beauftragten Institutionen und bei den Stadtmagistraten.
Verzeichnis von Sozialleistungen und Diensten:
Vesicherungsgebühr für Krankenversicherung, Krankengeld
Förderung bei Familienmitgliedpflege
Ausgleichsgebühr bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Geldhilfe in Mutterschaft
Sicherungsgebühr für Rentenversorgung
Altersrente, volle Invalidenrente, invalide Teilrente
Waisenrente,Versorgungsbeitrag, Verlassenschaftswitwenrente
Gebühr für Staatspolitik des Beschäftigungsgrads
Kindergeld, Sozialgebühr,Geburtengeld, Beerdigungsbeitrag
Wohngeld, Verkehrsgeldgebühr
Elterngebühr,Pflegefürsorgegeld
Arbeitslosengeldleistungen aus einem anderen Mitgliedsstaat während der Arbeitsuche in der Tschechischen Republik
Solange Sie arbeitslos sind und Anspruch auf Sozialleistungen waehrend der Arbeitslosigkeit (mindestens 4 Wochen vor der Abreise) in dem Land erheben, in dem Sie zuletzt gearbeitet hatten, können Sie die Uebertragung Ihrer Leistungen in die Tschechische Republik verlangen.
Nehmen Sie Kontakt mit dem örtlichen Arbeitsamt Ihres Landes auf und geben Sie Ihre
Entscheidung bekannt, Arbeit in der Tschechischen Republik zu suchen.Dann müssen Sie ein Standardformular ausfüllen, das Sie in der Tschechischen Republik vorlegen. Wenn Sie Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes im Laufe der folgenden 3 Monate haben, erhalten Sie das Formular E 303 noch vor der Abreise aus Ihrem Land. Bei der Ankunft in die Tschechische Republik legen Sie dieses Formular binnen 7 Tagen seit der Abfahrt aus Ihrem Land bei dem nächsten Arbeitsamt vor. Überzeugen Sie sich, dass Sie für die Anfangszeit genug Geld haben. Die Auszahlung Ihrer Geldleistungen kann sich verzoegern.
Wenn Sie sich später registrieren lassen als binnen 7 Tage vom Abfahrtsdatum, werden Ihnen die Leistungen erst ab dem Ankunftstag gewaehrt. Seien Sie auf neue Regeln und Verfahren eingestelltt. Vegessen Sie nicht, dass Sie die Pflicht haben, sich an die tschechischen Gesetze zu halten .
Wenn Sie eine Beschaeftigung in der Tschechischen Republik suchen und hierfuer aus dem Land Ihres letzten Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie vor dem Ablauf der Frist in das Land zurück kehren, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.
Uebertragung des Arbeitslosengeldes in ein anderes EU-Mitgliedsland
Wenn Sie in der Tschechischen Republik arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beantragen , können Sie zuvor liegende Beschäftigungszeiten ( Versicherungszeiten ) aus allen EU-Mitgliedsländern zusammenrechnen. Solchen Wunsch leiten Sie an Ihr örtliches Arbeitsamt weiter und fordern das Formular E 303 für die Zusammenrechnung Beschaeftigungszeiten (von Versicherungszeiten) an.Wenn Sie mehr Informationen brauchen, nehmen Sie Kontakt mit dem nächsten Arbeitsamt auf.
Wenn Sie in zwei oder in mehr EU-Mitgliedsländern gearbeitet haben, koennen Sie Ruhegehalt aus jedem dieser Laender beziehen. In der Tschechischen Republik gilt , dass, sofern Sie die nötige Versicherungszeit von mindestens 25 Jahren haben und das Ruhestandsalter erreicht haben, oder eine Versicherungszeit mindestens in der Höhe von 15 Jahren nachweisen und mindestens das Alter von 65 Jahren erreicht haben, Sie Anspruch auf Altersrente geltend machen koennen.. Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit der Tschechischen Verwaltung für Sozialversicherung unter folgender Adresse auf:
ČSSZ Praha
Křížová 25
225 08 Praha 5
Tel.:+420 257 061 111
Verantwortung für Ersatzleistungsauszahlung von entgangenem Verdienst ist der Arbeitgeber.
Im Falle des Arbeitsunfalles, der Sie oder Ihren Arbeitnehmer betrifft, nehmen Sie Kontakt auf – mit:
1. der Bezirkszweigstelle des Inspektorates für Arbeitsicherheit
2. der Zweigstelle der Gesunheitsversicherungsanstalt, bei der Sie oder Ihre Firma versichert sind
3. der zuständigen Gebietsabteilung der Polizei der Tschechischen Republik
4. dem Arbeitgeber,
5. dem zuständigen Gewerkschaftsorgan oder Arbeitervertreter für Gebiete der Gesundheitssicherheit bei der Arbeit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit
Arbeitsvertrag
In der Tschechishen Republik wird gewöhnlich bei einer Beschäftigungsvereinbarung ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, unabhaengig davon,ob es sich um ein langfristiges oder kurzfristiges Arbeitsverhältnis, um einen Arbeitseinsatz oder Saisonarbeit handelt.
Vesichern Sie sich bei der Vertragsunterschrift, dass Sie die Forderungen und Bedingungen der vereinbarten Arbeit völlig verstehen.
Versichern Sie sich ,wie oft und in welcher Höhe Ihnen Ihr Einkommen ausbezahlt wird und machen Sie sich mit dem Inhalt Ihrer Arbeit gründlich vertraut.
Versichern Sie sich, wer (Sie oder Ihr Arbeitgeber) die Verkehrs- und Wohnungskosten bezahlen wird.
Unter normalen Umständen wird im Arbeitsvertrag eine Probezeit für 3 Monate vereinbart, wenn eine kürzere Probezeit nicht vereinbart ist Auf keinen Fall erlaubt unser Gesetz , die Probezeit länger als 3 Monate zu vereinbaren. Während dieser Zeit können Sie oder Ihr Arbeitgeber das vereinbarte Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Grund anzugeben.
Im Falle eines bei der Arbeitsleistung enstandenen Problems wenden Sie sich zuerst an Ihren Vorgesetzten, weiter dann an die Gewerkschaft . Im Falle, dass bei Ihnen das Gefühl ensteht, das Ihr Arbeitgeber das Gesetzbuch nicht einhält, können Sie sich an das oertliche Arbeitsamt mit einer Beschwerde wenden. Es liegt in der Zuständigkeit der Arbeitsämter der Tschechischen Republik, einen rechtswidrigen Vorgang mit einer Geldstrafe zu belegen.
Ausführlichere Informationen ,die die Erfordernisse und Vereinbarungen des Arbeitsvertrages betreffen, finden Sie im Gesetzbuch auf den Webeseiten:
http://www.mpsv.cz/files/clanky/1126/no
65 1965.pdf
In der Tschechischen Republik betraegt die Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche, 8 Stunden täglich an 5 Arbeitstagen (Montag – Freitag). Die meisten Behörden in der Tschechischen Republik haben ihre Sprechstunden am Montag und am Mittwoch von 8:oo bis 17:oo, an den sonstigen Tagen ist die Arbeitszeit unterschiedlich.Industriebetriebe beginnen um 6:oo, manche Betreibe frueher. Die Mittagspause wird in die Arbeitszeit nicht eingerechnet.
In der Tschechischen Republik haben größere Firmen Kollektivverträge. In dem Kollektivvertrag können Arbeitsbedingungen reguliert werden. Es handelt sich oft um: Arbeitszeitstruktur, Zahlung der Überstunden, Ersatzarbeitsurlaub, mögliche Urlaubsverguetung, Rentengebühre, Errichtungskosten für Kindergärten, Vereinbarung von besseren Sicherheitsbedingungen.
Ausführlichere Informationen über Arbeitszeitstruktur, Überstundenarbeit, bewegliche Arbeitszeit u.a. sind zu finden unter der Adresse: http://www.mpsv.cz/files/clanky/1126/No_65_1965.pdf.
In der Tschechischen Republik beträgt die Grundurlaubsbemessung vier Wochen pro Jahr.Eine Urlaubsverlängerung kann der Kollektivvertrag regeln. Wenn Sie weniger als ein Jahr arbeiten, aber länger als 60 Tage, betraegt der Urlaubsanspruch 1/12 (ein Zwölftel) des Jahresanspruchs für jeden ganzen Kalendermonat, den Sie arbeiteten.
Die Arbeit an Festtagen haeng von den betrieblichen Erfordernissen ab. Falls Sie an Festtagen arbeit, erhalten Sie die gesetzlichen Zuschlaege. ( ist zu finden auf den Webeseiten: http://www.mpsv.cz/files/clanky/1126/No_65_1965.pdf ).
In der Tschechischen Republik werden folgende Abgaben vom Bruttoeinkommen abgezogen:
Vorschuß für Körperschaftsteuer ,Versicherungsgebühr für Sozialvericherung, Gebühr für Beschäftigungsstaatspolitik, und Versicherungsgebühr für öffentliche Gesundheitsversicherung.
Die Abrechnungen werden vom Arbeitgeber vorgenommen, Ihr persönliches Taetigwerden ist nicht nötig.
Die Einkommensteuer wird vom Arbeitgeber abgefuehrt. Gesetzliche Verguenstigungen können Sie bei der Steuerabrechnung geltend machen ( für Kinder im Haushalt, für Ehefrau oder Ehemann). Von der Steuerlässt sich auch abziehen:Zahlungen auf Rentenzusatzversicherung und auf eine private Lebensversicherung. Die Steuern werden monatlich durch in der Form eines Vorschusses abgezogen und im daraufdfolgenden (zum 15. Februar) können Sie bei der Ortnebenstelle des Finanzamtes um eineSteuerverrechnung für das ganze Jahr ersuchen. Eine eventuelle Überzahlung an Steuern wird Ihnen zurückerstattet.
Steuerpflichtig sind juristische und natuerliche Person, wenn Sie auf dem Gebiet der Tschechischen Republik Einnahmen erzielen und diese innerhalb von 12 Monaten höher als 2.000.000, - Kč sind. Alle anderen koennen sich zur Steuerzahlung freiwilig melden.
Zum Steuerpflichtzahler werden Sie als eine juristische und natuerliche Person,wenn Sie Produkte herstellen,importieren oder exportieren. Die Verbrauchsteuer bezieht sich z.B. auf Kraftstoffe, Brennstoffe, Spiritus, Bier, Zigaretten und Weinwaren.
Sonstigen Steuern, deren Abfuhr aus konkreter Situation hervorgeht, sind Kraftfahrzeugsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer und Vermögenübertragungssteuer.
Ausführlichere Informationen, die die Steuern in der Tschechischen Republik betreffen, kann man finden: auf der Finanzministeriums –Webeseite ČR ( http://www.mfcr.cz/ )
Vor dem Ausreisen in die Tschechische Republik zwecks der Arbeitsuche vergessen Sie nicht Ihre Krankenversicherung Ihres Heimatlandes zu informieren. Für eventuelle gesundheitliche Fürsorgeleistungen ist es nötig, sich mit dem von Ihrer Versicherungsanstalt herausgegebenen Formular auszuweisen. Dieses Formular ist – auch fuer Familienmitglieder – vor der Ausreise auszustellen.
Sobald Sie sich in der Tsch. R. niederlassen und aufgrund eines Arbeitsvertrages zu arbeiten beginnen, werden die Gesundheitsfürsorgekosten von der Gesundheitsversicherungsanstalt in der Tsch.R. getragen. Die Gesundheitsfürsorge in der Tsch R .ist ein in öffentlichen Diensten organisiertes Systém, das vorwiegend aus öffentlichen Mittel finanziert wird.
In der Tsch. R. steht gesetzlich die Beanspruchung der öffentlichen Gesundheitsversicherung allen zu, die den Daueraufenthalt auf dem Gebiet der Tsch. R. haben, aber auch denen, die den Dauernenthalt in der Tsch. R. nicht haben, aber sie Angestellte des Arbeitgebes sind, der auf dem Gebiet der Tsch. R. seinen Sitz hat. Jede Gesundheitsversicherungsanstalt ist verpflichtet, als Versicherter jede Person aufzunehmen, wenn sie mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt. Die Mitgliedschaft in der öffentlichen Gesundheitsversicherung wurde in der Tsch. R. zum Gesetz erhoben und darum braucht man für ihre Entstehung kein persönliches Antragsverfahren.
Wenn Sie krank werden, haben Sie die Pflicht , Ihrem Arbeitgeber gleich am ersten Arbeitsausfallstage Bescheid zu geben, und ihm möglichst bald den vom Arzt ausgestellten Krankenschein zuzustellen. Sonnabende, Sonntage und Festtage werden auch als Krankheitstage gerechnet. Ohne ordentlich ausgestellten Krankenschein ensteht Ihnen in der Tsch. R. kein Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld. Das Krankengeld wird Ihnen monatlich zu dem normalen Lohntermin mit Ihrem Gehalt zusammen während der gesamtem Dauer Ihrer Krankheit, maximal aber für ein Jahr, gexahlt. Die Höhe dieser Leistungen ist im Gesetz geregelt.
In der Tsch. R. gibt es öffentliche und private Krankenhäuser. Die Behandlung und der Aufenthalt in den öffentlichen Krankenhäusern ist kostenlos. Die vom Artzt verschriebenen Medikamente werden teilweise oder voll von der Gesundheitssicherungsanstalt. Die Medikamente im freien Verkauf muessen selbst finanziert werden.
Für ausführlichere Informationen, die die Krankenversicherung und die Krankengeldauszahlung betreffen, können Sie die Zweigstellen der Gesundheitsversicherungsanstalt kontaktieren.
Das Finden einer Unterkunft und deren Miethoehe richten sich nach der geografischen Lage. In größeren Städten ist das Wohnungsvermieten sehr verbreitet, der Preis hängt von Größe der Wohnfläche, von der Lokalität und vom Alter des Hauses ab. In Lokalitäten auf dem Lande überwiegt das Wohnen in Familienhäusern. Vermietung von ganzen Familienhäusern ist in der Tsch. R. keine verbreite Angelegenheit.
Die Preise von Kaufobjekten richten sich nach der jeweiligen Lage, die hoechsten Preise gibt es in den staedtischen Wohnlagen.
Ein kombiniertes Sangebot von Arbeitsplatz und Wohnung ist in der Tsch. R. nicht ueblich.
Die Miete wird in der Regel monatlich bezahlt und oft wird eine Kaution i.H. einer dreifachen Monatsmiete verlangt. Zusaetzlich sind zu zahlen: Geldgebühr ins Reparaturenfond, Vermögensteuer,Gebühr für Abfälle, Strom, Wasser, Heizung u.a.
Viele Vermietungs- und Verkaufsangebote finden Sie in den oertlichen Zeitschriften, in denen Sie auch inserieren koennen.
Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung des Internets, allerdings erscheinen die dortigen Angebote im allgemeinen in Tschechisch.
Ein zuverlaessiger,, aber auch teurer Weg ist Einschaltung von Maklern.
Nützliche Verweise
Anonsezeitung Avízo (
http://www.avizo.cz/
)
Anonsezeitung Profit (
http://www.profit-inzerce.cz/
)
Anonsezeitung Annonce (
http://www.anonce.cz/
)
Webeseiten vm Wohnen in der Tsch. R. (
http://www.bydleni.cz/
)
Webeseiten, die das Wohnen in der Tsch. R. betreffen (
http://www.reality.cz/
)
Der Kindergarten besteht für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Die Ausbildung in den meisten Kindergärten ist kostenlos, wenn sich auch die Eltern teilweise an den Betriebskosten beteiligen, höchstens jedoch in der Höhe von 30%. Bei den Kindergärten werden spezielle und spezialisierte Klassen für Kinder mit Behinderung, mit Lernen- und Verhaltens-Störungen und für Kinder aus unguenstigem Milieu eingerichtet.
Die Schulpflicht dauert 9 Jahre, gewöhnlich vom 6. bis 15. Lebensjahr des Kindes und wird in den meisten Fällen an Grundschulen ausgeübt. Es gibt zwei Grundschulenarten, entweder kostenlos von der Gemeinde eingerichtet, oder gebuehrenpflichtige Privatschulen. Der Unterricht an Privatschulen basiert vorwiegend auf alternativen Ausbildungsmethoden. Die Auswahl der Schule ist nicht beschränkt.
Die Schüler werden aufgrund einer schriftlichen und mündlichen Testung eingeschätzt und nach der Zensurenskala von1 bis 5 klassifiziert. Die gesamte Einschätzung wird mit dem Zeugnisse am Ende jedes halben Unterrichtszeitabschnittes festgelegt. Die Kinder mit Behinderung können in übliche Schulen oder in Spezialklassen der Grundschulen integriert werden.Sie haben die Möglichkeit, Spezialschulen zu besuchen. Kinder mit Menthalbehinderung besuchen Sonder- oder Hilfsschulen.
Es gibt drei Grundtypen: allgemeinbildende Oberschule-Gymnasium, Fachmittelschule und Fachlehrlingsmittelschule . Voraussetzung für die Aufnahme ist die beendete Schulpflicht sowie die Erfüllung von Eintrittsforderungen
Das Gymnasium leistet eine vollständige, allgemeinbildende Mittelausbildung. Es hat vierjährige Programme, sechsjährige Programme für Fremdsprachensektionen und achtjährige Programme.
Die Fachmittelschule leistet eine vollständige fachliche Mittelausbildung, das Studium dauert 4 bis 5 Jahre und wird mit dem Abitur beendet.
Die Fachlehrlingsmittelschule bietet meistens dreijährige Jährlingsprogramme an, die mit Abschlussprüfung und der Erteilung des Lehrbriefes zu Ende geführt werden.
Sie bieten die erforderlichen Qualifikation für von anspruchsvolle Fachtätigkeiten, die vor allem auf eine praktische- professionelle Orientierung gerichtet sind. Die Programme sind zwei- bis dreijährig und das Studium endet mit dem Absolutorium.
Sie bieten drei- und vierjährige Bakalaureusstudienprogramme, vier bis sechsjährige Magisterprogramme und Doktorstudiengaenge für Absolventen des Magisterstudiums. Die traditionelle Universitäten bieten alle Typen der Studienprogramme an. Private Hochschulen des Universitätstyps bieten vor allem das Bakalaureusstudium an . An öffentlichen und staatlichen Hochschulen ist das Studium in der tschechischen Sprache kostenlos. Die Hochschulen in der Tsch.R. bieten den Studenten in der Regel Unterkunft in Studentenwohnheimen. Die Studenten bezahlen zwar diese Unterkunft, aber die Miete ist niedrig. Die Studenten können auch privat wohnen, allerdings ist dieses teurer als in Studentenwohnheimen.
Zur Zeit wirken insgesamt 56 Hochschulen in der Tsch.R., davon sind 4 staatliche, 24 öffentliche und 28 private Hochschulen.
Nützliche Verweise:
Tschechische Schulinspektion (
http://www.csicr.cz/
)
Schulministerum für Jugend und Sport (
http://www.msmt.cz/
)
Volksausbildungsfond (
http://www.nvf.cz/estia
)
Tschechische Wissenschaftsakademie (
http://www.cas.cz/
)
Institut für Informationen in
Ausbildung (
http://www.uiv.cz/
)
Informationseiten über Studium an Hochschulen, an höheren Schulen und Mittelschulen (
http://www.vzdelavani.cz/
)
Für konkrete Informationen über die Anerkennung der Ausbildung und Qualifikationen empfehlen wir, mit dem Zentrum für das Studium des Hochschulwesens Kontakt aufzunehmen, das sich mit Beratungs- und Konsultationtätigkeit im Bereich der akademischen Anerkennung, ueber den Bedarf der Hochschulen, des Schulministeriums für Jugend und Sport, für Bedarf der Schulämter, der Studenten und der Fachöffentlichkeit befasst.
Das Institut für Informationen zur Ausbildung ist die Organisation , die direkt vom Schulministerium für Jugend und Sport der Tsch. R. mit Sitz in Prag geleitet wird.Das Klienten- und Informationszentrum bietet Informationen und Dienste aus dem Bereich des Schulwesen, der Ausbildung , der Außerschulaktivitäten der Kinder und der Jugend.Die Aktivitäten sind für die breite Öffentlichkeiten bestimmt.
Im Falle von Problemen nehmen Sie mit dem EURES-Berater in der Tsch.R. Kontakt auf (viz. nützliche Verweise)
Nützliche Verweise:
Zentrum für Studium des Hochschulwesen
Kontakt
Ing. Štěpánka Skuhrová
CSVŠ – Středisko pro ekvivalenci dokladů a vzdělání
U Lužického semináře 13
118 00 Praha 1 – Malá Strana
tel: 2 5701 1335, 2 5753 0500
e-mail:
skuhrova@csvs.cz
Wichtige Webeseiten, die Ausbildungsproblematik (
http://www.csvs.cz/
) , Anerkennung von Diplomen und internationalen Programmen
Institut für Informationen in der Ausbildung (
http://www.uiv.cz/
)
EURES-.Berater in der Tschechischen Republik (
http://portal.mpsv.cz/
)
Persönliche Angaben
Vorname und Name Jana Nováková
Geburtsdatum und Geburtsort 12. 8. 1963 v Ostravě
Adresse Luční 128, 702 00 Ostrava
Telefon +420 595 123 465
Staatsangehörigkeit Tschechische Republik
Familienstand verheiratet (Sohn 9 Jahre)
Mittelschule Masarykovo gymnázium 1977-1981
Ostrava
Hochschule Univerzita Palackého 1981-1986
Olomouc
Pedagogická fakulta
Umschulung Ökonom Kredit, v. o. s. 2001
Kurs PC Kredit, v. o. s. 2000
Sozialfertigkeiten Kredit, v. o. s. 1999
Englisch aktiv
Deutsch passiv
Führerschein Gr. B
Gymnasium in Ostrava Englischlehrerin 1990-1996
Universe Ostrava Chefsassistentin 1996-1999
PaedDr. Ivan Král, Chef des Gymnasiums Ostrava,tel.: 595 369 456
Ing. David Michal, Direktor Universe Ostrava, tel.: 595 789 123
Ostrava 23. listopadu 2004 Eigenhändige Unterschrift
Schriftliche Bewerbung um Arbeit
Interesse am Arbeitsplatz drückt man nicht nur durch Uebersendung des Lebenslaufes, sondern auch durch ein Begleitschreiben – das Bewerbungsschreiben - aus, welches Ihr Interesse an der angebotenen Taetigkei/Position spezifiert.
Der Inhalt dieses Briefes sollte kurz und treffend sein, die Informationen sollten sich auf den Arbeitsplatz beziehen, den Sie suchen. Sie sollten die begründen, warum Sie an der angebotenen Arbeit Interesse haben und kurze Beispiele zu Iherer Berufspraxis anführen. Viele Arbeitgeber fordern Nachweise ueber die Ausbildung und Referenzen (Zeugnisse) aus vorigen Anstellungen.In manchen Fällen erhalten Sie vom Arbeitgeber professionellen Fragenboegen.
Als Anlage zur Bewerbung sollte der tabellarische Lebenslauf beigefuegt sein, der allgemein folgendes beinhalten sollte.
1.
Persönliche Angaben
: Vorname,Name, Adresse, Telefon, Geburtsdatum und Geburtsort, Familienstand und Staatsangehörigkeit.
2.
Qualifikation
: dieser Bestandteil beinhaltet Informationen über die Ausbildung
3.
Arbeitserfahrungen
: dieser Bestandteil ist ein sehr wichtiger Teil des Lebenslaufes, weil er kurze Zuordnung ihrer Arbeitserfahrung ermoeglicht. Wenn Sie Absolvent ohne Arbeitserfahrung sind, können Sie eine Übersicht ueber Arbeitseinsätze und Studienaufenthalte anführen.
4.
Persönliche Interessen
: Hier sollten kurz Ihre persönlichen Interessen und Hobbys erwähnt werden, besonders solche, die mit der von Ihnen geforderten Position zusammenhängen.
6.
Referenzen
: hier werden Namen und Kontakte Ihrer ehemaligen Vorgesetzten angeführt, mit deren positiver Referenz Sie rechnun koennen.
Für die Erstellung der Bewerbung und des Lebenslaufes ist nötig , den PC oder die Schreibmaschiene zu benutzen. Beide Dokumente vergessen Sie bitte nicht, zu unterschreiben.
Vorstellungsgespräch
Wenn der Arbeitgeber Sie zum persönlichen Handeln einlaedt, vergessen Sie nicht die kompletten Bewerbungsunterlagen mitzunehmen.
Vermehrt werden Vorstellungen in mehreren Abschnitten durchgefuehrt.
Zur guten Vorbereitung auf das Gespräch gehört auch ein Kennen der geschaeftlichen Aktivitäten des Betriebes, in dem Sie sich um Arbeit bewerben.
Vorsicht vor diskriminierenden Fragen.
Manchmal werden auch psychologische Tests durchgefuehrt, vornehmlich bei Managementpositionen oder in staatlichen Institutionen.
Immer öfter wird vom Arbeitgeber vor dem Eintritt in den Betrieb eine Bestätigung vorliegender gesundheitlicher Eignung verlangt. Diese Bestätigung wird Ihnen vom Arzt ausgestellt. Der Preis einer solchen Bestaetigung beläuft sich auf ca. 300 Kč (cca 10 E).
Nützliche Verweise
:
EURES-Berater (
http://portal.mpsv.cz/
) in der Tschechischen Republik
| The person responsible for complete information: generální ředitelství Úřadu práce ČR (odbor zaměstnanosti). Dotazy vyřizuje: tel. 844 844 803, kontaktni.centrum(a)mpsv.cz Start of page | ||
|
| ||
Sitemap
|
Declaration of accessibility
|
Technical administration
|
Text version
|
||